Betreutes Wohnen +18
Verselbständigung in Einzelwohnungen (von 18 bis 21 Jahren) im betreuten Wohnen
Betreutes Jugendwohnen (BJW) ist ein individuelles Angebot im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung" § 34 SGB VIII. Es dient der Verselbständigung als eine Ausdifferenzierung in den stationären Erziehungshilfen.
Im BJW leben junge Volljährige alleine in einer durch den Träger angemieteten Wohnung und versorgen sich eigenständig. Das pädagogische Konzept des BJW beinhaltet einen ganzheitlichen Ansatz bezüglich der Wohn-, Lebens-, Berufshilfe und Persönlichkeitsentwicklung. Der junge Mensch soll in die Lage versetzt werden, in sozialen Bezügen selbstständig und eigenverantwortlich zu wohnen und zu leben.
Erziehungsbeistandschaften (EBS)
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Förderung ihrer Selbstständigkeit unter Einbeziehung des sozialen Umfelds
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen, dabei das soziale Umfeld einzubeziehen und den Lebensbezug zur Familie zu erhalten, um die Verselbständigung zu fördern.
- Unterstützung bei Entwicklungsproblemen: Die Fachkräfte helfen bei persönlichen, sozialen oder schulischen Schwierigkeiten und fördern die individuelle Entwicklung.
- Einbeziehung des sozialen Umfelds: Familie, Freunde, Schule und andere Bezugspersonen werden in die Hilfeplanung und Umsetzung einbezogen, um eine nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten.
- Förderung der Selbstständigkeit: Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, eigenständig Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen, ohne den familiären Bezug zu verlieren.
- Hilfeplanung: Die Art und der Umfang der Hilfe werden gemeinsam mit dem Kind, den Eltern und Fachkräften in einem Hilfeplan festgelegt, der regelmäßig überprüft und angepasst wird
Kooperation mit anderen Stellen: Bei Bedarf werden weitere Dienste, Einrichtungen oder öffentliche Stellen in die Hilfe einbezogen, um den Bedarf umfassend zu decken.
Zusammenfassend bietet diese Hilfe somit praktische, sozialpädagogische Unterstützung, die familiäre Bindungen respektiert und die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen stärkt.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen
Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, sodass Familien langfristig eigenständig handlungsfähig werden können
Zu den Aufgaben zählen u.a.:
- Begleitung bei Erziehungsaufgaben und Förderung der Erziehungskompetenz.
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, z. B. Organisation des Haushalts oder Umgang mit Behörden.
- Hilfe bei der Konflikt- und Krisenbewältigung innerhalb der Familie.
- Beratung und Begleitung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen, um notwendige Leistungen oder Hilfen zu erhalten
Zusammenfassend bietet diese Hilfe professionelle, langfristige und begleitende Hilfe für Familien.