Betreutes Wohnen +18
Careleaver
Verselbständigung in Einzelwohnungen (von 18 bis 21 Jahren) im betreuten Wohnen.
Betreutes Jugendwohnen (BJW) ist ein individuelles Angebot im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung" § 34 SGB VIII. Es dient der Verselbständigung als eine Ausdifferenzierung in den stationären Erziehungshilfen.
Verselbstständigung bedeutet Jugendliche und junge Erwachsene in ein eigenständiges und selbstständiges Leben zu begleiten. Beim Übergang vom Jugendlichen zum jungen Erwachsen und dem damit verbundenen Auszug aus dem Familien- oder Wohngruppenkontext stellen sich neue Herausforderungen, für deren Bewältigung man oft noch Unterstützung braucht:
- morgens alleine aufstehen
- den eigenen Haushalt in Ordnung halten
- mit den zur Verfügung stehenden Geldern zurecht kommen
- eine berufliche Orientierung haben
- sich vom bisherigen engen Bezugssystem lösen
bis hin zu
- ...wie stelle ich einen Antrag beim Amt?
- ...wie finde ich eigenen Wohnraum?
- ...was muss ich bei einem Umzug alles beachten?
- ...und wohin kann ich mich nach Beendigung der Jugendhilfe hinwenden?
Im BJW leben junge Volljährige alleine in einer durch den Träger angemieteten Wohnung und versorgen sich eigenständig. Das pädagogische Konzept des BJW beinhaltet einen ganzheitlichen Ansatz bezüglich der Wohn-, Lebens-, Berufshilfe und Persönlichkeitsentwicklung. Der junge Mensch soll in die Lage versetzt werden, in sozialen Bezügen selbstständig und eigenverantwortlich zu wohnen und zu leben.
Es wird angestrebt, dass der junge Mensch im Laufe des Verselbstständigungsprozesses von Jugendhilfe und Betreuung unabhängig wird. Er lernt, eigenständig und selbstverantwortlich zu wohnen und zu leben. Es ist demzufolge nicht Ziel, die Heranwachsenden wieder in ihre Herkunftsfamilien zurückzuführen.
In das Betreute Jugendwohnen werden junge Menschen ab einem Mindestalter von 18 Jahren aufgenommen. Die Verbindung im Lebensalltag des jungen Menschen von pädagogischer, alltagspraktischer und therapeutischer Begleitung dient der Stabilisierung und individuellen Persönlichkeitsreifung. Zielgruppe
Es handelt sich dabei um folgende Zielgruppen:
Junge Menschen, die bisher im Rahmen der Jugendhilfe in einer vollstationären Wohngruppe oder einer anderen Einrichtung, oder in einer anderen Hilfeform betreut wurden. Die Jugendlichen haben einen Selbstständigkeitsgrad erreicht, so dass sie Anteile ihres Alltagsmanagement weitgehend eigenverantwortlich bewältigen. Es sind junge Menschen, die sich eher scheuen, die bisherige Lebensgruppe zu verlassen. Für sie ist BJW gezieltes Training für ihr selbstständiges Leben. In den Räumlichkeiten kommen dafür vor allem junge Volljährige in Betracht, die zuvor in der Jugendwohngemeinschaft schon das vorbereitende Konzept zur schrittweisen Verselbstständigung erlebten. Im BJW wird der praktische Verselbstständigungsprozess fortgesetzt bzw. innerhalb der Jugendhilfe abgeschlossen. Das zuvor Gelernte wird umgesetzt und erprobt.
Junge Menschen, deren Verbleib in der Familie wegen massiver familiärer Probleme und Konflikte nicht mehr sinnvoll und dem Wohl des jungen Menschen nicht mehr förderlich erscheint und eine Aufnahme in einer Wohngruppe in Anbetracht des Alters und der Entwicklung des jungen Menschen nicht erwünscht bzw. vom jungen Erwachsenen abgelehnt wird. Diese werden entsprechend ihrer Bedarfe in ihrem Verselbstständigungsprozess weiter begleitet.
Wir begleiten und unterstützen Jugendliche bis zur Volljährigkeit und bei Bedarf darüber hinaus. Dabei bieten wir sozialpädagogische Hilfestellung und setzen gemeinsam mit dem Jugendamt abgestimmte Hilfepläne um.
Wir versuchen unsere Leistungen so individualisiert wie möglich auf die Bedarfe unseres Klienten*innen anzupassen.
WOHNEN
- Betreutes Wohnen in der Verselbstständigung.
- Derzeit 6 Plätze, 4 in Einzelwohnungen 2 in einer Wohngemeinschaft in Bad Wimpfen und Umgebung.
- Möblierte Wohnungen die über Küche, Bad, Waschmaschine, Internetzugang verfügen.
- Gute Anbindung an den Öffentlichen Nachverkehr.
- Gute Anbindung an die Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
BETREUUNG
- Arbeit nach dem Systemischen Ansatz
- Individuelle Betreuung in Einzelkontakten durch erfahrene Pädagog*innen
- multiprofessionelles Fachteam
- Flexible Betreuungszeit je nach Bedarf
- Individuell abgestimmte Tages- und Freizeitstrukturierung
- regelmäßige intensive Fallbesprechungen
- enge Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Weissenhof
- bedarfsorientierte Zusatzleistungen nach IZL
- 24-Std. Rufbereitschaft für Notfälle
- Abrechnung über Fachleistungsstunden
Careleaver sind junge Menschen, für die eine (stationäre) Jugendhilfemaßnahme häufig mit der Volljährigkeit endet und die ab diesem Moment ihr Leben selbstständig gestalten müssen. Dies geschieht aufgrund der Umstände meistens deutlich früher als bei Gleichaltrigen, die nicht (stationären) Jugendhilfe untergebracht waren.
Careleaving kann aus den verschiedensten Stationen der Jugendhilfe heraus erfolgen: Zum einen bei einer Beendigung der jeweiligen Hilfe durch Eintritt der Volljährigkeit oder des 21. Lebensjahres, durch Abbruch durch den jungen (erwachsenen) Menschen oder durch den Wechsel entweder in andere Formen der Hilfe mit zum Beispiel weniger Betreuungsintensität.
Die meisten jungen Menschen und jungen Erwachsenen benötigen in dieser Phase ihres Lebens Unterstützung. Kann diese jedoch nicht aus der Familie und/oder einem gefestigten sozialen Umfeld erfolgen, müssen geeignete Institutionen diese Aufgabe übernehmen.
Bei Careleaver*innen ist nicht immer ein geeignetes Netzwerk vorhanden. Häufig fehlen notwendige Kenntnisse oder finanzielle Ressourcen, nicht selten sind solche Übergangssituationen mit Fragen und Schwierigkeiten verbunden und führen ohne Begleitung zu Abbrüchen.
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und die damit einhergehenden Veränderungen im SGB VIII begründen den Bedarf und den Anspruch von Careleaver*innen auf eine angemessene Hilfe und Unterstützung.
Die Beratungstelle für Careleaver ist als Teil und Ergänzung zu den bestehenden Jugendhilfeangeboten der Jugendhilfe der Malteser Werke gGmbH in Bad Wimpfen zu betrachten. Somit soll eine noch umfangreichere, ganzheitliche und nachhaltige Hilfe geschaffen werden, Wechsel innerhalb von Hilfeformen erleichtert und stabilisiert werden, Abbrüche verhindert und somit „Rückfallquoten“ in ursprüngliche Hilfen vermindert werden, sowie nach Beendigung aller Hilfen der Übergang in ein funktionierendes, selbstbestimmtes und eigenständiges Leben erleichtert werden.
Ein enger Austausch und die Vernetzung mit Kooperationspartner*innen wie Vereinen, anderen Trägern und Institutionen sollen dazu beitragen, dass sich Hilfsangebote möglichst gut am Bedarf der jungen Menschen orientieren und Synergieeffekte genutzt werden können.