Fidelium II
Jugendwohngruppe
Akkumuliertes Betreutes Jugendwohnen
Die Maßnahme „Jugendwohngemeinschaft“ (kurz: JWG) ist ein Betreuungsangebot für junge Menschen und junge volljährige Menschen, die dem Rahmen einer klassischen Wohngruppe oder dem familiären Setting zunehmend entwachsen sind, aber dennoch Bedarf an pädagogischer Betreuung und Lernen in der Gemeinschaft haben.
Die Maßnahme bietet 3 Plätze für junge Menschen an.
Die jungen Menschen erfahren in der JWG eine kontinuierliche, tägliche Betreuung, je nach Bedarf Einzeltermine sowie eine fortlaufende Überprüfung und Anpassung des jeweiligen Hilfebedarfs durch Hilfeplangespräche. Außerhalb der direkten Betreuungszeiten (über Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen) ist eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet.
Die JWG ist in das Gesamtkonzept der Verselbstständigung der Malteser Werke eingebettet und versteht sich klassisch als Zwischenschritt zwischen Wohngruppe und dem Betreuten Jugendwohnen.
Bei dem Betreuten Jugendwohnen handelt sich um eine individuelle Hilfeform, die sich an den Bedarfen des jungen Menschen ausrichtet und sich als lebensweltorientierte Hilfe versteht.
Die Maßnahme bietet 4 Plätze für junge Menschen ab 16 Jahren an.
Die Maßnahme hat zum Ziel, junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie oder sonstigen Wohnformen auf ihrem Weg in die Verselbstständigung zu begleiten, um ihnen so ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben zu realisieren. Hierbei liegt unter anderem der Fokus auf der Unterstützung vom Übergang der Schule in den Beruf, um eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt sicherzustellen. Unter Einbezug des Sozialraumes wird der junge Mensch darin bestärkt, lebenspraktische Erfahrungen zu erwerben, die Freizeit sinnvoll zu gestalten und ein tragfähiges Beziehungsnetzwerk zu bilden.
Die Zielgruppe für dieses Angebot sind weiterhin Jugendliche, die unbegleitet aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind (umA). Dabei werden sowohl umA ab 16 Jahren, die im Rahmen der Jugendhilfe versorgt und gefördert werden müssen, als auch volljährige Geflüchtete (ehemalige umA), die aus verschiedenen Gründen auch nach dem 18. Geburtstag einen Jugendhilfebedarf aufzeigen, im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens betreut. Im Betreuten Einzelwohnen werden die jungen Geflüchteten an deutsche Verhaltensweisen, Sitten und Gebräuche herangeführt und es werden Kenntnisse und Verständnis zu den Grundwerten und Normen der deutschen Gesellschaft und Religion vermittelt.
Aufnahmebedingungen
Die Eignung von jungen Menschen, die einer Suchttherapie bedürfen oder bei denen eine diagnostizierte, akute Suizidgefährdung vorliegt, wird individuell geprüft. Ein Mindestmaß an Alltagsbewältigung und die Bereitschaft für Veränderung muss für eine Aufnahme gegeben sein.