Dezentrale Wohngruppe Fidelium I

als sonstige betreute Wohnform nach den §§ 34 und 41 SGB VIII

1. Ziele:
Grundlegendes Ziel unserer Arbeit ist die umfassende Stabilisierung der Lebenssituation von Jugendlichen.

Weiterführende Ziele unserer Einrichtung sind es die Chancen der Jugendlichen auf ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft bestmöglich zu erhöhen und sie bei ihrer schulischen und beruflichen Orientierung zu unterstützen. Demnach lässt sich unsere Arbeit in folgenden Bereichen abbilden: Stabilisierung, Verselbstständigung und schulische/ berufliche Orientierung.

Das bedeutet:

  • Führen eines Erstgesprächs zur Klärung des emotionalen Zustandes, des Gesundheitszustandes und der Personalien.
  • Detaillierte Klärung des Gesundheitszustandes, durch einen Termin beim Hausarzt, wo alle notwendigen medizinischen Untersuchungen gemacht und fehlende Impfungen verabreicht werden.
  • Perspektivgespräch mit dem zuständigen Jugendamt.

Unter Stabilisierung verstehen wir:

  • Schaffen eines sicheren Ortes (Schutzraumes)
  • Aufbau von sicheren, verlässlichen Beziehungen
  • Beziehung als Angebot und Übungsfeld
  • Bedingungslose Annahme der Jugendlichen mit ihrem jeweiligen Verhalten und ihrer Geschichte
  • Akzeptanz teils auch destruktiver Verhaltensweisen
  • Wertschätzung im Umgang
  • Verselbstständigung beinhaltet bei uns:
  • Gestaltung und Aufrechterhaltung einer passenden Tagesstruktur
  • Erweiterung lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Aufbau einer persönlichen Freizeitgestaltung
  • Soziale Integration über die Wohngruppe hinaus
  • Entwicklung und Aufbau einer Perspektive für das weitere Leben
  • Klärung einer möglichen Anschlussperspektive
  • Schulische/ berufliche Orientierung bedeutet bei uns:
  • Finden einer geeigneten Schulform; intensive Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Schulen
  • Erproben beruflicher Kompetenzen mithilfe von Praktika und im Rahmen der Kooperation mit der Agentur für Arbeit
  • Begleitende Hilfen beim Erwerb eines Schulabschlusses (Hausaufgabenbetreuung, Vermittlung zu Nachhilfe)
  • Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

2. Betreuungsumfang und personelle Ausstattung

Die Betreuung erfolgt an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden täglich.
Hauptzeiten der Betreuung sind Montag bis Freitag von 8-16 Uhr. In dieser Zeit ist eine Mehrfachbetreuung aufgrund des generell erhöhten Betreuungsanspruches der Klient*innen gewährleistet in Hinblick auf:

  • die Begleitung bei (ärztlichen, schulischen, familiären) Terminen
  • die Durchführung von Einzel- und Gruppenaktivitäten sowie
  • den begleiteten Aufbau einer sinnvollen Freizeitgestaltung und
  • ggf. bei Bedarf die Umsetzung therapeutischer Maßnahmen
  • Schulabsentismus
  • sozialen Integrationsstörungen

Der Nachtbereitschaftsdienst wird durch einen/eine Mitarbeiter*in gesichert.
Die kontinuierliche Ansprechbarkeit in der Wohngruppe stellt für uns ein Qualitätsmerkmal für eine gelingende Stabilisierung der Jugendlichen dar. Dies schließt die schnelle Reaktions- und Handlungsfähigkeit in Krisensituationen mit ein. Die Verfügbarkeit eines Ansprechpartners können wir sicherstellen, indem wir den Jugendlichen in der Hauptbetreuungszeit eine Mehrfachbetreuung gewährleisten.
Die reguläre tägliche Betreuungsarbeit im festen Schichtsystem wird von pädagogischen Fachkräften mit ausreichender Berufserfahrung übernommen.
Das Team besteht aus einer Einrichtungsleitung mit abgeschlossenem pädagogischem Studium und mindestens drei Jahren Berufserfahrung und pädagogischen Fachkräften bestehend aus folgenden Qualifikationen: Diplom Sozialpädagog*innen/ B.A./, M.A. Erziehungswissenschaftler*innen, M.A. und staatl. anerkannte Erzieher*innen oder vergleichbare Fachkräfte. Die Mitarbeiter*innen können aufgrund der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Altersgruppen die jeweilige Lebenserfahrung pädagogisch mit einfließen lassen.

3. Pädagogische Handlungsansätze

Beziehungsarbeit
Die in der Wohngruppe entstehenden Beziehungen zu den Betreuer*innen gelten als Modell für die Ausgestaltung künftiger Beziehungen. Diese Beziehung muss professionell gestaltet werden. Das bedeutet für uns:
Jugendliche und Betreuer*innen müssen ein ausgewogenes Maß im Umgang mit Nähe und Distanz finden bzw. erlernen.
Beziehung ist ein Angebot und Beziehungsfähigkeit keine Grunderwartung an die Jugendlichen. Jugendliche, die unsere Beziehung (auch nur phasenweise) ablehnen, können dennoch vom Leben in der Gruppe profitieren. Diese Haltung befreit uns von Machtkämpfen im Alltag.

Regeln, Mitbestimmung, Vertrauensvorschuss
Wir haben ein überschaubares und transparentes Regelsystem mit wenigen, klar formulierten Regeln und entsprechenden, logischen Konsequenzen.

  • Grundlegende Regeln im Zusammenleben sind uns wichtig um z.B. allen einen geregelten Tag-/Nachtrhythmus zu ermöglichen.
  • Wir legen Wert darauf, dass unsere Jugendlichen die Möglichkeiten der Mitbestimmung und Partizipation haben 

Bezugsbetreuung
Wir arbeiten im Bezugsbetreuersystem: Alle Jugendlichen haben eine*n feste*n Ansprechpartner*in aus dem Team, der*die für sie persönlich bei wichtigen Anliegen und Fragen zur Verfügung steht. Bezugsbetreuer*innen begleiten aktiv den Hilfeprozess. Zudem sind sie im Idealfall Vertraute der Jugendlichen, verantwortlich für die Durchführung von gezielten Einzelaktionen und die Sicherstellung einer regelmäßigen ärztlichen und tagesstrukturierenden Begleitung.

Aufbau von Tagesstruktur
Die Strukturierung des Alltags ermöglicht auch eine Strukturierung innerer Prozesse. In erster Linie bedeutet Tagesstruktur bei uns deshalb, den Tag in sinnvolle Einheiten der Beschäftigung und Ruhe einzuteilen.

Aufbau einer sinnvollen Freizeitgestaltung
Unsere Unterstützung in diesem Bereich bezieht sich auf:

  1. Die individuelle Freizeitgestaltung: Teilnahme an Sportvereinen, Tanzkursen oder Jugendgruppen je nach Interessen und Fähigkeiten des*der Jugendlichen. Die Betreuer*innen sichern dabei die Teilnahme durch Organisation der Anmeldung und Zahlung der Mitgliedsbeiträge, Begleitung bei Probestunden sowie anstehende Fahrdienste ab.
  2. Das regelmäßige Angebot verschiedener Aktivitäten am Wochenende: Fußball, Schwimmen, erlebnispädagogische Angebote, Stadtbesichtigungen, Konzerte, Veranstaltungen etc.
  3. Durchführung von verbindlichen Ausflügen/Ferienfreizeiten: Mit der Gruppe in den Urlaub fahren, aus der Komfortzone herausgehen, gemeinsam neue Erfahrungsfelder erschließen und Abstand vom Alltag gewinnen, diese Ziele verbinden wir in der verbindlichen Teilnahme der gesamten Gruppe an.

Psychotherapeutische Anbindung
Die Betreuten können bei Bedarf auch ein therapeutisches Angebot nutzen. Das Modul „Therapeutisches Krisenmanagement“ wird durch eine erfahrene Therapeutin, die den Standort Bad Wimpfen für die Malteser Werke seit langen Jahren begleitet, durchgeführt.
Im therapeutischen Bereich arbeiten wir auf eine Stabilisierung und einen zunehmend selbstständigen Umgang mit der eigenen Problematik hin.
Dabei kommen verschiedene therapeutische Ansätze und Methoden zum Tragen. Je nach individueller Problematik und Persönlichkeit jeder*s Jugendlichen werden unterschiedliche Ziele verfolgt.
Die Themen werden zum Teil in Einzelsitzungen bearbeitet (z.B. die Aufarbeitung der individuellen Biographie), für andere Themen ist es sinnvoll gemeinsam mit Jugendlichen in ähnlichen Problemlagen im Rahmen von (Klein-)Gruppenangeboten zu arbeiten, um gruppendynamische Prozesse nutzen zu können.

Die Gestaltung eines Übergangs
Wenn junge Erwachsene aus der stationären Jugendhilfe ausziehen, sind sie plötzlich auf sich allein gestellt und müssen sich bei Bedarf selbstständig Hilfsangebote suchen. Die bisherigen Vertrauenspersonen aus der Wohngruppe sind nicht mehr zuständig und können sie nicht mehr in gleichem Umfang begleiten. Für junge Menschen bedeutet ein Auszug aus der Wohngruppe meist einen (erneuten) Beziehungsabbruch.
Bei weiterer Beauftragung können die Jugendlichen im Rahmen unseres Betreuungsangebotes in die Verselbständigungsformen wechseln.
 

Jugendwohngemeinschaft Fidelium II

als sonstige Betreute Wohnform nach den §§34 und 41 SGB VIII

Ziele:
Ein zentraler Auftrag der JWG liegt in der Unterstützung und Begleitung der jungen Menschen in das Erwachsenenleben, damit diese ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben in der Gesellschaft führen können (Verselbständigung der jungen Menschen). Hierbei bedient sich das Jugendhilfeangebot in besonderem Maße an gruppenpädagogischen Elementen und transferiert dabei gesammelte Erfahrungen und Erlebnisse in den Alltag der jeweiligen Bewohnenden.

Die jungen Menschen lernen in diesem geschützten und dennoch relativ autonomen Rahmen zunehmend, sozial miteinander umzugehen, Konflikte adäquat auszutragen und die Anforderungen des Alltags selbständig zu bewältigen. Die Heranwachsenden werden in ihrer Entwicklung durch Unterstützung der Fachkräfte im Alltag, pädagogische Begleitung sowie bei Bedarf mit therapeutischen Hilfen gefördert. Die jungen Menschen werden in Fragen der Schule, Ausbildung und Beschäftigung beraten und bestärkt, darüber hinaus bietet das Konzept der JWG eine Plattform für den Austausch aller relevanten und aktuellen Themen unter den Bewohnenden.

Eine regelmäßige und kontinuierliche Begleitung und Anbindung an die Fachkraft ist erforderlich, um die Entwicklungsprozesse des jungen Menschen in angemessener Form zu reflektieren und eventuelle Krisen im Gruppenkontext aufarbeiten zu können.
Die Zielsetzungen sind insbesondere Beratung, Betreuung und Begleitung aller Bewohnenden zur selbständigen Bewältigung ihres Alltags im Zusammenleben der Wohngemeinschaft, in Schule, Ausbildung, Beschäftigung und der individuellen Lebensplanung.

Betreuungsumfang
Die Fachkräfte bieten flexibel angepasste Präsenzzeiten an, in denen sie vor Ort aktiv auf die Bewohner*innen der JWG zugehen und für deren Bedarfe und aktuelle Themen ansprechbar sind, wichtige Angelegenheiten mit ihnen thematisieren und sie unter dem Fokus der „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen.

Das Betreuungssetting in der JWG ermöglicht den jungen Menschen Orientierung, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit; die fallverantwortliche Fachkraft ist im Hinblick auf die bevorstehende Verselbstständigung in allen Themen Ansprechperson, unterstützt die Entwicklung des jungen Menschen und verfügt über den Gesamtüberblick der Hilfeplanung.

Durch die wechselnde Besetzung in den Präsenzzeiten und gemeinsame Gruppenaktivitäten mit allen Fachkräften wird den Bewohner*innen die Möglichkeit eröffnet, sich für individuelle Themen eine vertrauliche Ansprechperson auszuwählen.
Die jungen Menschen haben die Option, sich in dringenden Fällen in der Nacht oder an Wochenenden an die allgemeine Rufbereitschaft der Einrichtung zu wenden. Hierfür steht ein Festnetzanschluss in der Jugendwohngemeinschaft zur Verfügung.

Pädagogische Handlungsansätze
Die JWG bedient sich eines Stufenmodell zur Förderung der Verselbstständigung aller Bewohner*innen. In diesem Stufensystem nimmt der Grad an Eigenverantwortung des jungen Menschen in jeder Stufe stetig zu, während die Anleitung und Kontrolle durch die Fachkraft zunehmend zurückgeht. Dabei ist für jede Stufe transparent festgelegt, welche Pflichten vom jungen Menschen gefordert werden und welche Rechte er erlangt.
Weiterhin sieht das Stufenmodell festgelegte Laufzeiten in der jeweiligen Stufe vor, behält sich dabei aber die Freiheit, flexibel und individuell auf die Entwicklung der jungen Menschen einzugehen. Das Modell gliedert sich in eine Orientierungs-, Stabilisierungs- und Ablösephase.

Individuelle Zusatzleistungen
Individuelle Zusatzleistungen umfassen Leistungen, die nach dem individuellen Bedarf eines jungen Menschen und seiner Familie im Rahmen des Hilfeplanes nach § 36 SGB VIII erforderlich sind, erbracht und genutzt werden und nicht in den vereinbarten Regelleistungen enthalten sind.
Individuelle Zusatzleistungen können im sozialpädagogischen Bereich, therapeutischen/ psychologischen Bereich oder der schulischen Förderung und Berufsfindung angesiedelt sein.
 

Betreutes Jugendwohnen als akkumuliertes Einzelwohnen – Fidelium II

als sonstige betreute Wohnform nach den §§ 34 und 41 SGB VIII

Ziele
Die jungen Menschen leben in Wohnungen, die seitens der Malteser Werke bereitgestellt werden. Die jungen Menschen bewohnen die Wohnung entweder alleine oder mit bis zu zwei weiteren jungen Menschen. Bei der Auswahl der Wohnungen wird darauf geachtet, dass alle hauswirtschaftlichen Arbeiten erledigt werden können. Die Lage der Wohnung in einem sozial angemessenen Umfeld ist ebenso wünschenswert wie eine verkehrsgünstige Anbindung an Schule oder Arbeitsplatz. Die jungen Menschen erhalten im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens Hilfe zum Lebensunterhalt, um sich eigenständig versorgen zu können. Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst dabei die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie die Kosten der Unterkunft. Sofern die jungen Menschen über eigene Einkünfte verfügen, beteiligen sie sich gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen an den Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Betreuungsumfang

  • Die Betreuung im Betreuten Einzelwohnen erfolgt durch die individuelle, situationsbezogene Arbeit mit den einzelnen jungen Menschen.
  • Jeder einzelne junge Mensch wird von einer Fachkraft für die Zeit der Betreuungsmaßnahme regelmäßig und in Krisensituationen begleitet. Die pädagogischen Interventionen sind damit am Einzelnen, seinen spezifischen Bedarfen und der aktuellen Lebenssituation ausgerichtet.

Pädagogische Handlungsansätze
Die nachfolgende Aufzählung gibt mögliche inhaltliche Schwerpunkte der Betreuung wieder, welche im Rahmen der Hilfeplanung mit dem jungen Menschen bedarfsgerecht gestaltet werden.

Beratung
Die Fachkraft berät den jungen Menschen bzw. unterstützt ihn bei der Suche nach geeigneter Beratung in Fragen der Beziehungsgestaltung, insbesondere in Fragen der Partnerschaft und Sexualität, sozialer Kontakte, des Aufbaus eines tragfähigen sozialen Netzes, des Erlernens von Konfliktlösungsstrategien, der Entwicklung realistischer Lebens- und Berufsperspektiven, der zukünftigen Familienplanung, der Erweiterung eigener Entscheidungskompetenz, der Identitäts- und Rollenfindung, aktueller Problemlagen, der Freizeitgestaltung und bei behördlichen Angelegenheiten, vertraglichen Verpflichtungen oder miet- und arbeitsrechtlichen Fragen.

Begleitung und Unterstützung
Als Hilfe bei der Verselbständigung junger Menschen unterstützt und begleitet die Fachkraft den jungen Menschen in der Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten und der praktischen Anleitung bei der Ablösung von bzw. Beziehungsneugestaltung zu dem bisherigen Lebensbezug wie Wohngruppe oder Familie, der beruflichen oder schulischen Ausbildung durch Kontakte zum Ausbildungsbetrieb, Schule, bzw. Arbeitsstelle und wenn notwendig durch konkrete Lernhilfen, der Organisation des täglichen Lebens, dem Putzen, Einkaufen, Kochen und der Wäscheversorgung, dem Umgang mit Geld, der Wohnungssuche, dem Umgang mit Behörden und der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche.

Krisenbewältigung
In aktuellen Krisen und Konfliktsituationen im persönlichen, schulischen und beruflichen Bereich, bietet die Fachkraft Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung der Notsituation an und bearbeitet mit dem jungen Menschen nachträglich die Situation im Hinblick auf dessen persönliche Konfliktlösungskompetenz. Bei Bedarf können zur Krisenbewältigung zusätzliche Beratungsgespräche über die örtlichen Beratungsstellen von dem jungen Menschen wahrgenommen werden. Dies kann vom Mitarbeitenden begleitet werden.

Arbeit mit dem Herkunftssystem
Im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens wird in der Einzelarbeit zudem ein Fokus auf die Arbeit mit dem Herkunftssystem des jungen Menschen gelegt. Mit verschiedenen Methoden der Biographiearbeit können die jungen Menschen ihre bisherigen familiären Erfahrungen reflektieren und Abgrenzungs- und Autonomieprozesse können begleitet werden. Ebenso wird die Bedeutung von familiären Erwartungen, Strukturen und kulturellen Unterschieden einbezogen. Bei der Gestaltung des persönlichen Netzwerks des jungen Menschen können somit Chancen und Ressourcen des Herkunftssystems genutzt oder die bewusste Entscheidung des jungen Menschen nach alternativen Netzwerken begleitet werden. Neben der inhaltlichen Arbeit mit dem Herkunftssystem wird das Betreute Einzelwohnen auch dem beraterischen Auftrag über die zustehenden Rechte aller Beteiligten im Rahmen des Unterstützungsangebots gerecht.

Netzwerkarbeit im Sozialraum
Die Einbindung in ein tragfähiges persönliches Umfeld trägt neben den professionellen Anlaufstellen dazu bei, dass die Zielgruppe des Betreuten

Einzelwohnens ihren Alltag sowie auftretende Krisen langfristig eigenständig bewältigen kann. Hierdurch ergeben sich schon während der Betreuung nachfolgende Schwerpunkte, die in der Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen bezüglich der Entwicklung seiner weitergehenden Lebensperspektive eine Rolle spielen: Der Aufbau eines sozialen Netzwerkes außerhalb des Betreuten Einzelwohnens. Dabei ist es für den jungen Menschen wichtig, tragfähige Beziehungen in seinem Umfeld zu erhalten oder zu entwickeln, die ihm Sicherheit vermitteln und auf die er auch bei Problemen bzw. in Krisenzeiten zurückgreifen kann.

Das Betreute Einzelwohnen ist eine individualisierte Maßnahme ohne gemeinsamen Gruppenbezug. Die freiwillige Teilnahme der jungen Menschen daran sowie niederschwellige Zugänge sind Erfolgsfaktoren, durch die Synergieeffekte nachhaltig entstehen können. Als Chance können daraus längerfristige und eigenständige Vernetzungen der jungen Menschen über die Betreuungszeit hinaus entstehen.

Lebenspraktische Fertigkeiten
Eine weitere Form der Gruppenarbeit ist das Durchführen von Angeboten, in denen lebenspraktische Fertigkeiten eingeübt werden wie beispielsweise kochen, textile Versorgung, notwendige handwerkliche Fertigkeiten oder der Umgang mit Bewerbungssituationen. Hierfür können Methoden wie praktische Übungen, Rollenspiele oder Interaktionstraining dienen. Neben praktischem Lernen kann durch diese Form der Gruppenarbeit ein Informationsangebot zu wichtigen Problembereichen des Alltags geboten werden. Themen wie Alkohol-, Drogen- und Aidsfragen, Fragen des Miet-, Arbeits- und Jugendschutzgesetzes können so bearbeitet werden. Gleichermaßen kann auch ein Austausch über gesellschaftspolitische Themen angeregt werden.

Beteiligung und Beschwerde
Grundvoraussetzung für ein gelingendes und förderndes Miteinander ist die gewollte und bewusste Beteiligung der jungen Menschen an der Gestaltung ihrer Hilfe. Dies findet permanent in dem Hilfealltag statt. Zu Beginn der Hilfe werden die jungen Menschen über bestehende Beschwerde- und Beteiligungswege aufgeklärt. Dies soll den Zugang zu internen und externen Ansprechpartnern, insbesondere auch zu bestehenden Ombudsstellen der Jugendhilfe, gewährleisten. Die Anliegen und Wünsche der jungen Menschen werden ernst genommen.