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Fidelium

Zielgruppe

Aufgenommen  werden  Jungen  und  Mädchen  im  Alter  ab  14  Jahren,  bei  denen  der erzieherische  Bedarf  im  Vordergrund  steht  (§34,  §41  SGB  VIII,). Sie  zeigen  psychische Auffälligkeiten beziehungsweise (droht) eine seelische Behinderung (§35a SGB VIII). Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist daher langfristig beeinträchtigt, beziehungsweise ist eine solche Beeinträchtigung zu erwarten.

Unsere Jugendlichen sind geprägt durch:

  • Problematisches Erziehungsverhalten,
  • häufige Beziehungsabbrüche/ Systemwechsel,  
  • Deprivationserfahrungen im psychischen, emotionalen, physischen Bereich 
  • Vernachlässigung / Verwahrlosung,  
  • (wiederholte) Erfahrungen in stationären Kinder- und Jugendpsychiatrien.

Sie haben im Rahmen ihrer erfahrenen „Notsituationen“ Strategien entwickelt, um für sich zu sorgen,  die   aber   in   „normalem“   gesellschaftlichen   Umfeld   als   problematische Verhaltensweisen, bzw. als Verhaltensauffälligkeiten betrachtet werden. Diese drohen/haben sich  in  einer  psychischen  Erkrankung  manifestiert,  so  dass  sie  heute  „von  seelischer Behinderung bedroht“ oder gar „seelisch behindert“ sind.