Zielgruppe
Aufgenommen werden Jungen und Mädchen im Alter ab 14 Jahren, bei denen der erzieherische Bedarf im Vordergrund steht (§34, §41 SGB VIII,). Sie zeigen psychische Auffälligkeiten beziehungsweise (droht) eine seelische Behinderung (§35a SGB VIII). Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist daher langfristig beeinträchtigt, beziehungsweise ist eine solche Beeinträchtigung zu erwarten.
Unsere Jugendlichen sind geprägt durch:
- Problematisches Erziehungsverhalten,
- häufige Beziehungsabbrüche/ Systemwechsel,
- Deprivationserfahrungen im psychischen, emotionalen, physischen Bereich
- Vernachlässigung / Verwahrlosung,
- (wiederholte) Erfahrungen in stationären Kinder- und Jugendpsychiatrien.
Sie haben im Rahmen ihrer erfahrenen „Notsituationen“ Strategien entwickelt, um für sich zu sorgen, die aber in „normalem“ gesellschaftlichen Umfeld als problematische Verhaltensweisen, bzw. als Verhaltensauffälligkeiten betrachtet werden. Diese drohen/haben sich in einer psychischen Erkrankung manifestiert, so dass sie heute „von seelischer Behinderung bedroht“ oder gar „seelisch behindert“ sind.